Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder
Digitaldruckerei, Onlinedruckerei, Plotservice und Werbeagentur.

Geltungsbereich

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder, Digitaldruckerei , Onlinedruckerei, Plotservice und Werbeagentur ausgeführt.Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Vertragsschluss

  1. Mit der Bestellung, ob telefonisch, mündlich oder per E-Mail erteilt der Kunde als Auftraggeber ein Angebot . Er erhält mündlich oder per E-Mail eine Auftragsbestätigung.
  1. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
  1. Die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
  1. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder  zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen. Die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Die Kosten werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.

Produktionsbedingungen

Die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder ist  nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen, ebenso übernimmt die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder keine Haftung für falsche, fehlerhafte oder fehlende Datenübertragung. Es kann ein Farbproof erstellt werden, der berechnet wird.

  1. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise (Preise + 19% MwSt.) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% .
  1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung während des laufenden Herstellungsprozesses werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  1. Korrekturabzüge und Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
  1. Bei Zustellung der Sendungen erfolgt diese zu den geschäftsüblichen Zeiten, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

Zahlung

  1. Bei Abholung Barzahlung, oder EC-Kartenzahlung. Bei Offsetdruckprodukten und/oder postalischer Zustellung an den  Auftraggeber, ist Vorkasse zu leisten.
  1. Die Auftragnehmerin stellt eine Rechnung für die auf die Bestellung des Auftraggebers hin geleistete Leistung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonnagemenge und besonderer Materialien.
  1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder als Auftragnehmerin Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
  1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für Verbraucher gilt § 288 Abs. 1 BGB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  1. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.
  2. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange fort, bis gegenüber der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.

Druckdaten, Prüfungspflicht

  1. Führt die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus, sind diese Daten ausschließlich im PDF- Formaten 1.3., CMYK- Modus mit eingebetteten Schriften und 3mm Beschnitt für den Offsetdruck zu erstellen. Andere Dateiformate sind möglich, bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt.
  1. Eine Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit durch die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder kann vom Auftraggeber im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Datencheck“ beauftragt werden. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen. Ferner bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen.
  1. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern die Auftragnehmerin Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese zusätzlich berechnet.
  1. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Für diese Konvertierung wird evtl. eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
  1. Farbgenauigkeit Farbdarstellungen auf dem Monitor sind nicht verbindlich. Technisch bedingt kann es zu Farbabweichungen bei Druck auf unterschiedlichen Maschinen und Materialien kommen (Laserdruck, Offsetdruck, Druck mit Dye-, UV- oder ECO-Tinte).  Ursachen für Farbdifferenzen innerhalb einer Druckcharge können sein: Unterschiedliche Materialien, hohe/geringe Luftfeuchtigkeit, Nachfüllen von Toner bzw. Farbe, Material/Papierwechsel, andere technische Gründe Farbabweichungen sind kein Mangel sondern liegen im Toleranzbereich.

Rechtschreibung/Inhalt

… Sie oder sie… ? Um Fehler zu vermeiden, legen wir Ihnen einen Probedruck vor, den Sie korrigieren und dann freigeben können, oderwir schicken Ihnen die Druckdaten per E-Mail zur Korrektur. Sind die Daten frei gegeben, gehen inhaltliche Fehler zu Lasten des Kunden.


Lieferung

  1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.
  1. Die angegebenen Fertigungsfristen beginnen bei Eingang der druckfähigen Daten oder der schriftlichen bzw. online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen Sonderservices „Datencheck“ bis 8.00 Uhr noch ab dem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist; für alle übrigen Fälle ab dem auf den Eingang folgenden nächsten Arbeitstag. Die Angabe der Fertigungsfrist in Arbeitstagen umfasst Montag bis Freitag.
  1. Verzögert die Auftragnehmerin die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  1. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. Im kaufmännischen Verkehr steht der Auftragnehmerin an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  1. Offsetdruck: Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden.

Eigentumsvorbehalt

1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber ihr Eigentum.

  1. Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

Copyright: Von uns erstellte Daten sind unser Eigentum, der Kunde kann sie für seine Nutzung erwerben.


Beanstandung/Gewährleistungsregelung

  1.  Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung (Druckfreigabe) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/ Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mangelhafte Exemplare sind vorzulegen.
  2. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind, oder Rechtschreibfehler, die übersehen wurden- bei der Druckfreigabe. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
  1. Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 11 verlangen.
  1. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei: – geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv. Das gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
  1. Bei berechtigten Beanstandungen ist die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
  1. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  1. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  1. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  1. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden.  Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.

Haftung und Entschädigung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind mit Ausnahme der nachfolgend in Ziffer 2 aufgeführten Punkten ausgeschlossen.
  1. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin; insoweit haftet die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden

Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Von der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder erstellte Daten sind ihr Eigentum, der Kunde kann diese Daten erwerben.

Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder nur nach ausdrücklicher Vereinbarung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder.

2. Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden bei der Auftragnehmerin in automatisierten Dateien gespeichert werden. Ferner ist die Auftragnehmerin berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.

Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

Daten und Auftragsunterlagen

1. Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.

2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

3. Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen.

Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sofern der Auftragnehmer, a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder b) eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet.

2. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

3. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.

Röthenbach an der Pegnitz, Juni 2020

P3 Agentur, Inh. Veronika Schulz-Harder